Anerkennungen
Was ist eine Anerkennung?
Bei der Anerkennung werden Leistungen, die Sie nicht in Ihrem aktuellen Studium erbracht haben, für dieses herangezogen. Sie müssen die Anerkennung beantragen. Dafür müssen Sie zugelassen sein. Ob Leistungen anerkannt werden können, entscheidet die Studienprogrammleitung.
Informationen darüber, welche Arten von Leistungen anerkannt werden können, sowie weiterführende Informationen zu Anerkennungen und Validierung finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses.
Antrag auf Anerkennung
Informieren Sie sich vorab mit Hilfe
- der Studienpläne (Curricula),
- des Vorlesungsverzeichnisses U:FIND
- und der Informationen der Fachbereiche auf deren Websites
über die mögliche Gleichwertigkeit Ihrer abgelegten Prüfungen mit den Prüfungen des Zielstudiums.
Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte per mail an den für Ihr Studium zuständige*n (Vize-)Studienprogrammleiter*in oder vereinbaren Sie mit diesem einen Sprechstundentermin.
Prüfungszeugnis muss beinhalten:
- Datum der Ausstellung,
- Prüfungsdatum,
- vollständiger Titel der LV,
- Typ der LV (zB prüfungsimmanent oder nicht prüfungsimmanent),
- ECTS (bei älteren Zeugnissen SSt)
- Name der Prüferin/des Prüfers,
- Note,
- Unterfertigung (zB Stempel und Unterschrift oder Zeugnissignatur)
Ausländische Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie ausschließlich in Deutsch oder Englisch vorzulegen.
Der Prozess der Anerkennung kann von der Beantragung bis zum Übermitteln des Bescheid bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.
Eine bescheidmäßig anerkannte Leistung kann später nicht mehr verändert werden! D.h. sie kann nicht mit einer anderen Note "überschrieben", in einen anderen Studienplanpunkt verschoben oder zurückgezogen werden.
1) Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen
- Vorlage von offiziellen Inhaltsangaben der postsekundären Bildungseinrichtung, sodass die vermittelten Lehrinhalte/Kompetenzen und die Prüfungsmethoden für die Studienprogrammleitung eine Prüfung der Gleichwertigkeit ermöglichen
- Sprache, in welcher die Lehrveranstaltung/Prüfung abgehalten wurde
- Studienplan/Curriculum in jener Version, in welcher die abgelegte und zur Anerkennung vorgelegte Leistung absolviert wurde
- Auszüge aus dem Internet mit Angabe des aktuellen Links (wenn in englischer Übersetzung abrufbar)
2) Beglaubigung der vorgelegten Zeugnisse
3) Nachweis über verfasste schriftliche Arbeiten
- Sofern eine schriftliche Arbeit (in der im Antrag gestellten Lehrveranstaltung) vorgesehen ist, ist ein Nachweis über die Verfassung einer (gleichwertigen) schriftlichen Arbeit zu erbringen.
- Hinweis: Sofern nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst, können Übersetzungen der schriftlichen Arbeit verlangt werden.
4) gegebenfalls Stichprobentests
- Sollten oben genannte Informationen nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder kann die Gleichwertigkeit an Hand dieser Unterlagen nicht ermittelt werden, so ist die Feststellung
der Gleichwertigkeit mit Hilfe von Stichprobentests zulässig.
Hinweis:
Für Anträge auf Anerkennung, bei denen oben genannte Unterlagen teilweise bzw. ganz fehlen, wird im Zuge des Parteiengehörs die Nachreichung dieser Unterlagen innerhalb einer nicht zu
erstreckenden Frist von maximal 4 Wochen aufgetragen.
Werden die Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, ist der Antrag zurückzuweisen. Eine neuerliche Antragstellung ist zulässig, sofern dem Antrag vollständige Unterlagen
angeschlossen sind. Es ist Aufgabe der AntragstellerInnen, die für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise einzuholen und dem Antrag beizulegen.
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1) Antrag per E-Mail
Reichen Sie folgende Formulare bei Ihrem StudienServicecenter/Ihrer StudienServiceStelle ein:
- Antrag auf Anerkennung je nach Studienrichtung - Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite verlinkt. Wählen Sie das Antragsformular für das entsprechende Zielstudium aus. Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung unter Beachtung der oben genannten Bedingungen und Regelungen aus.
- Leistungsnachweise (Zeugnisse) - Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Nachweise/Zeugnisse bei. Sind die Nachweise/Zeugnisse nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt, geben Sie zusätzlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen ab. Für im Ausland ausgestellte Nachweise/Zeugnisse sind gegebenfalls die Beglaubigungsvorschriften einzuhalten.
Schicken Sie den Antrag inklusive der Beilage aller erforderlichen Nachweise eingescannt per Mail an: ssc.ktf(at)univie.ac.at
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2) Antrag per Post
Sie können die Arbeiten per Post an das SSC schicken, bitte als einfaches Paket - nicht eingeschrieben
Dafür reichen Sie folgende Formulare bei Ihrem StudienServicecenter/Ihrer StudienServiceStelle ein:
- Antrag auf Anerkennung je nach Studienrichtung - Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite verlinkt. Wählen Sie das Antragsformular für das entsprechende Zielstudium aus. Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung unter Beachtung der oben genannten Bedingungen und Regelungen aus.
- Leistungsnachweise (Zeugnisse) - Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Nachweise/Zeugnisse bei. Sind die Nachweise/Zeugnisse nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt, geben Sie zusätzlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen ab. Für im Ausland ausgestellte Nachweise/Zeugnisse sind gegebenfalls die Beglaubigungsvorschriften einzuhalten.
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3) Antrag persönlich abgeben
Gegen Voranmeldung ist eine persönliche Abgabe zu den Öffnungszeiten (Mi. u. Do. 10-12 Uhr) möglich.
Dafür reichen Sie folgende Formulare bei Ihrem StudienServicecenter/Ihrer StudienServiceStelle ein:
- Antrag auf Anerkennung je nach Studienrichtung - Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite verlinkt. Wählen Sie das Antragsformular für das entsprechende Zielstudium aus. Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung unter Beachtung der oben genannten Bedingungen und Regelungen aus.
- Leistungsnachweise (Zeugnisse) - Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Nachweise/Zeugnisse bei. Sind die Nachweise/Zeugnisse nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt, geben Sie zusätzlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen ab. Für im Ausland ausgestellte Nachweise/Zeugnisse sind gegebenfalls die Beglaubigungsvorschriften einzuhalten.
Sie haben noch Fragen?
Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen zu Ihrem Anerkennungsantrag wenden Sie sich bitte per mail an den für Ihr Studium zuständige*n (Vize)- Studienprogrammleiter*in. Für formale Fragen das Verfahren betreffend wenden Sie sich bitte per E-Mail an ssc.ktf(at)univie.ac.at
Informationen zum Studienplanwechsel
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Studienplanwechsel
Zu den spezifischen Informationen zum Studienplanwechsel
-
Umstieg ins neue Lehramtsstudium (allgemein)
Informationen über den Umstieg ins neue Lehramt finden Sie bei der Lehrer*innenbildung
-
Umstieg ins neue Lehramt UF Katholische Religion
Zu den Informationen über den Umstieg ins neue Lehramt Bachelor und Master des Unterrichtsfaches katholische Religion
-
Informationen zu neuen Studienplänen
Katholische Fachtheologie
Religionspädagogik
Theologische Spezialisierung
Anerkennungsformulare
- Anerkennungungsformular Diplom Katholische Fachtheologie Version 2026 (nicht barrierefrei) (pdf / 805 KB)
- Anerkennungungsformular Bachelor Katholische Religionspädagogik Version 2026 (nicht barrierefrei) (pdf / 245 KB)
- Anerkennungungsformular Bachelor Orthodoxe Religionspädagogik Version 2026 (nicht barrierefrei) (pdf / 247 KB)
- Anerkennungungsformular Master Theologische Spezialisierung Version 2026 (nicht barrierefrei) (pdf / 284 KB)
- Anerkennungungsformular Master Katholische Religionspädagogik Version 2026 (nicht barrierefrei) (pdf / 220 KB)
- Anerkennungungsformular Master Orthodoxe Religionspädagogik Version 2026 (nicht barrierefrei) (pdf / 215 KB)
- Anerkennungungsformular Master Religionswissenschaft Version 2025 (nicht barrierefrei) (docx / 125 KB)
- Anerkennungungsformular Diplom Katholische Fachtheologie Version 2015 (nicht barrierefrei) (pdf / 303 KB)
- Anerkennungungsformular Bachelor Religionspädagogik - Katholisch-Theologische Bildung Version 2017 (nicht barrierefrei) (pdf / 337 KB)
- Anerkennungungsformular Master Katholische Religionspädagogik Version 2017 (nicht barrierefrei) (pdf / 284 KB)
- Antragsformular allgemein (pdf / 281 KB)
Anerkennungsformulare für auslaufende Curriculumversionen
- Anerkennungsantrag für das Diplomstudium Katholische Fachtheologie - Version 2015 (nicht-barrierefrei) (docx / 39 KB)
- Anerkennungsantrag für das Bachelorstudium Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt Katholische Religionspädagogik - Version 2017 (nicht-barrierefrei) (docx / 31 KB)
- Anerkennungsantrag für das Bachelorstudium Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt Katholisch Theologische Bildung - Version 2017 (nicht-barrierefrei) (docx / 31 KB)
- Anerkennungsantrag für das Bachelorstudium Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt Orthodoxe Religionspädagogik - Version 2017 (nicht-barrierefrei) (docx / 26 KB)
- Anerkennungsantrag für das Bachelorstudium Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt Religionswissenschaftliche Bildung - Version 2017 (nicht-barrierefrei) (docx / 37 KB)
- Anerkennungsantrag für das Masterstudium Theologische Spezialisierung UA 066 795 - Version 2015 (nicht-barrierefrei) (docx / 31 KB)
- Anerkennungsantrag für das Masterstudium Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt Katholische Religionspädagogik - Version 2017 (nicht-barrierefrei) (docx / 27 KB)
- Anerkennungsantrag für das Masterstudium Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt Orthodoxe Religionspädagogik - Version 2017 (nicht-barrierefrei) (docx / 28 KB)
- Anerkennungsantrag für das Masterstudium Religionswissenschaft UA 066 800 - Version 2008 (nicht-barrierefrei) (docx / 33 KB)
- Anerkennungsantrag für das Bachelorstudium Lehramt Teilcurriculum Unterrichtsfach Katholische Religion - Version 2014 (nicht-barrierefrei) (docx / 22 KB)
- Anerkennungsantrag für das Masterstudium Lehramtsstudium Teilcurriculum UF Katholische Religion - Version 2015 (nicht-barrierefrei) (docx / 27 KB)